Dexcom G7 Testprogramm - Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an dem Dexcom G7 Testprogramm gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

    1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Dexcom G7 Testprogramm („Testprogramm“).

    2. Veranstalter des Testprogramms ist Dexcom Deutschland GmbH, Haifa-Allee 2, 55128 Mainz (nachfolgend „Veranstalter“).

  2. Laufzeit
  3. Das Testprogramm ist für einen begrenzten Zeitraum geplant und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2023.

  4. Teilnahmeberechtigung

    1. Berechtigt zur Teilnahme an dem Testprogramm sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und bei denen Diabetes mellitus diagnostiziert wurde und die eine der nachfolgenden Therapien anwenden: (a) eine intensivierte Insulintherapie (ICT) bzw. Basis-Bolus-Therapie Insulinabgabe mit Langzeitinsulin und schnell wirkendem Insulin (zur Mahlzeit- und Gewebeglukosekorrektur) oder (b) Insulinpumpentherapie (CSII): Insulinabgabe mit einem schnell wirkenden Insulin in der Insulinpumpe.

    2. Jede Art der automatisierten Teilnahme ist untersagt.

  5. Voraussetzungen und Modalitäten der Teilnahme an dem Testprogramm

    1. Dexcom vertreibt Systeme zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung in Echtzeit (rtCGM), die bei dem Modell G7 aus einem rtCGM-Sensor als auch einer App for kompartible Smartphones. Gegenstand des Testprogramms ist ausschließlich der rtCGM-Sensor („Testprodukt“). Um das Testprodukt im Rahmen des Testprogramms nutzen zu können, benötigen die Teilnehmer eine auf einem Smartphone installierte App. Die Teilnahme an dem Testprogramm ist ohne ein eigenes Smartphone nicht möglich. Eine Liste der kompatiblen Geräte finden Sie hier: https://www.dexcom.com/de-DE/compatibility/select.

    2. Als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen des Testprodukts im Rahmen dieses Testprogramms erklären sich die Teilnehmer bereit, zwei Fragebögen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4. (3) vollständig auszufüllen. Diese Informationen werden zur Weiterentwicklung der Dexcom Systeme genutzt.

    3. Die Teilnahme an dem Testprogramm funktioniert wie folgt:
      1. Vor der Bereitstellung des Testprodukts durch den Veranstalter sind die Teilnehmer im Rahmen der Registrierung verpflichtet, sog. Qualifikationsfragen zu beantworten, die dazu dienen, abzufragen, ob die Teilnahmeberechtigungen nach Maßgabe der Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Im Rahmen der Registrierung sind die Teilnehmer auch verpflichtet, einen ersten Frageboten („Fragebogen 1“) vollständig online auszufüllen.

      2. Nach vollständiger Beantwortung der Qualifikationsfragen und der Fragen des Fragebogen 1 sendet der Veranstalter das Testprodukt über ein von dem Veranstalter beauftragtes Transportunternehmen an die von dem jeweiligen Teilnehmer angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus.

      3. Der Teilnehmer muss sodann eine technische Einweisung in das Dexcom rtCGM-System unter https://www.dexcom.com/de-de/online-training unterlaufen und die Teilnahme online bestätigen.

      4. Nach erfolgreicher Durchführung der technischen Einweisung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 4. (3) (c) kann der Teilnehmer das Testprodukt für eine Dauer von bis zu zehn (10) Tagen nach Aktivierung des Testprodukts nutzen („Testzeitraum“). Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Testprodukt nach Ablauf dieses Testzeitraums zu entsorgen.

      5. Mit Ablauf des Testzeitraums erhält der Teilnehmer per E-Mail einen Link zu einem zweiten Fragebogen („Fragebogen 2“). Der Teilnehmer ist verpflichtet, diesen Fragebogen 2 innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang dieser E-Mail online vollständig auszufüllen.

      6. Kommt ein Teilnehmer seinen Verpflichtungen zur Beantwortung der Fragen in dem Fragebogen 1 und/oder in dem Fragebogen 2 nach Maßgabe der Ziffern 4. (3) (a) und (e) dieser Teilnahmebedingungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, wird der Veranstalter diesem Teilnehmer den Kaufpreis für das Testprodukt in Höhe von 69,- € inkl. MwSt. in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang der Rechnung vom Teilnehmer zu bezahlen.

      7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer während des Testzeitraums und/oder im Anschluss an den Testzeitraum zu kontaktieren, um herauszufinden, ob er über gute technische Kenntnisse im Hinblick auf die Verwendung des Testprodukts verfügt, um Fragen zu klären und um sich allgemein bei dem Teilnehmer nach seinen Erfahrungen mit dem Testprodukt zu erkundigen.
  6. Änderungen
  7. Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung zu ändern und das Testprogramm ohne Angaben von Gründen für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Hieraus entstehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar.

  8. Datenschutz
  9. Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen und der Teilnahme am Dexcom G7-Testprogramm erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten vom Veranstalter und den mit der Durchführung des Dexcom G7-Testprogramms beauftragten Unternehmen zum Zweck der Durchführung der Umfrage erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Der Veranstalter wird Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist in den Dexcom https://www.dexcom.com/de-DE/linked/documentservice/PrivacyPolicy vermerkt. An den Veranstalter übermittelte personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie von Dexcom verarbeitet und geschützt, die Sie unter folgender Adresse finden können

    https://www.dexcom.com/de-DE/linked/documentservice/PrivacyPolicy.]


  10. Haftungsbeschränkung

    1. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Ansprüchen wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, Garantieansprüchen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich Ziffer 7. (1) nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  11. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird, soweit vorhanden, durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.

    2. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen keine abweichenden Regelungen vereinbart werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die unter folgendem Link "https://www.dexcom.com/de-DE/linked/documentservice/TermsOfUse eingesehen werden können.

    3. Es gilt deutsches Recht.

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen oben vollständig durch, bevor Sie fortfahren.

Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme ihnen zu.

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